Urbanes Gebiet Begriff
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Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. (§ 6a - Baunutzungsverordnung (BauNVO), Fassung vom 21.11.2017)
Die Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ wurde im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingeführt, um in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und anderer Nutzungsmischung zu ermöglichen, als dies mit den bisherigen Kategorien möglich war - auch als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum in Städten. Die Kategorie entspricht dem „Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“ ... (Seite „Urbanes Gebiet“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. August 2018, 18:20 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Urbanes_Gebiet&oldid=180455478 (Abgerufen: 22. September 2018, 17:35 UTC)
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- 2018-09-22T16:03:25+00:00
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