Definition

Das EU-Bio-Logo ist seit dem 1. Juli 2010 verbindlich. Es gilt für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt werden und die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, seit dem 1. Juli 2012 uneingeschränkt, nachdem die 2-jährige Übergangsfrist bezüglich der Verwendung von Verpackungsmaterial ohne EU-Bio-Logo ausgelaufen ist. Das Logo besteht aus einem stilisierten Blatt auf grünem Grund. (https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/EU-Bio-Logo.html)

Alternative Benennungen

de
  • EU-Bio-Blatt
  • Euro-Blatt
  • EU-Bio-Siegel
en
  • EU organic logo

Oberbegriffe