Definition

Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins wurde am 12. April 1999 von Vertretern der Regierungen der fünf Rheinanliegerstaaten Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande und Schweiz sowie der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet. Damit bekräftigten sie formal, den wertvollen Charakter des Rheins sowie seiner Ufer und Auen durch verstärkte Zusammenarbeit künftig weiter zu schützen. (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins, www.iksr.org)

Alternative Benennungen

en
  • Convention on the Protection of the Rhine