Definition

Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) vom 5. Dezember 2019 (BAnz AT 03.01.2020 B4) tritt mit Ablauf des 31. Juli 2020 außer Kraft.
Die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22. Juni 2016 (BAnz AT 04.07.2016 B7) ist mit Wirkung vom 31. Dezember 2018 außer Kraft getreten. Die in der vorliegenden Richtlinie beschriebenen Übergangsregelungen bleiben davon unberührt.
(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Bundesanzeiger, https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/Kommunalrichtlinie%20vom%2022.07.2020.pdf, abgerufen am 26.11.2020)

Alternative Benennungen

de
  • Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe

Zugewiesene Kollektionen