Definition

Das Abkommen trat 1996 in Kraft. Verpflichtungen daraus entstehen sowohl für die Entwicklungs- als auch die Industrieländer. Die Entwicklungsländer verpflichten sich, Boden, Wasser und Vegetation in den von Desertifikation bedrohten Regionen schonend und nachhaltig zu nutzen. Die Industrieländer sollen die Entwicklungsländer finanziell und technisch unterstützen. Kernziel der UNCCD ist, die Fruchtbarkeit der Böden in den Trockengebieten zu erhalten, die Ernährung der Menschen dort sicherzustellen und die Armut zu bekämpfen.

Alternative Benennungen

de
  • UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung
  • UN-Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation
  • UN-Übereinkommen über Desertifikation
  • UNCCD
  • Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation
en
  • United Nations Convention to Combat Desertification