Definition

Als Landschaftspflegematerial gelten alle Materialien, die bei Maßnahmen anfallen, die vorrangig und überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dienen und nicht gezielt angebaut wurden. Als Landschaftspflegegras gilt nur Grünschnitt von maximal zweischürigem Grünland. Marktfrüchte wie Mais, Raps oder Getreide sowie Grünschnitt aus der privaten oder öffentlichen Garten- und Parkpflege oder aus Straßenbegleitgrün, Grünschnitt von Flughafengrünland und Abstandsflächen in Industrie und Gewerbegebieten zählen nicht als Landschaftspflegematerial. Als Landschaftspflegegras gilt nur Grünschnitt von maximal zweischürigem Grünland. (Biomasseverordnung (BiomasseV), Anlage 3 Nr. 5)

Alternative Benennungen

de
  • Landschaftspflegegras
  • Landschaftspflegeholz
  • Pflanzliche Abfälle aus der Landschaftspflege
en
  • landscape conservation material
  • landscape management material
  • landscape maintenance material

Verwandte Begriffe