Definition

vom Europarat veröffentlichte Deklaration: Die europäischen Staaten verpflichten sich, alle annehmbaren Maßnahmen durchzuführen, um jede Form einer schädllichen Oberflächen- oder Grundwasserverunreinigung so weit zu verhindern, daß die Nutzung des Wassers für öffentliche und private Zwecke niemals beeinträchtigt wird; am 6.5.1968 in Straßburg ratifiziert.

Alternative Benennungen

en
  • European Water Charter

Oberbegriffe