Definition

vom Europarat veröffentlichte Deklaration: Die europäischen Staaten verpflichten sich, alle annehmbaren Maßnahmen durchzuführen, um jede Form einer schädllichen Oberflächen- oder Grundwasserverunreinigung so weit zu verhindern, daß die Nutzung des Wassers für öffentliche und private Zwecke niemals beeinträchtigt wird; am 6.5.1968 in Straßburg ratifiziert.

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