Definition

Prozentsatz, um den der (in dieser Verordnung festgelegte) Immissionsgrenzwert überschritten werden darf, unter der Voraussetzung, dass die (in dieser Verordnung) festgelegten Bedingungen erfüllt sind; im Fall zukünftiger Grenzwerte bezeichnet „Toleranzmarge“ einen in jährlichen Stufen abnehmenden Wert, um den der Immissionsgrenzwert bis zur jeweils festgesetzten Frist überschritten werden darf, ohne die Erstellung von Plänen zu bedingen. (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), vom 2. August 2010, Teil 1 §1 Absatz 33)

Alternative Benennungen

de
  • Toleranzspanne
  • TM [Toleranzmarge]
en
  • margin of tolerance

Oberbegriffe