Definition

Die Generalklausel 'allgemein anerkannte Regeln der Technik' wird für Fälle mit vergleichsweise geringem Gefährdungspotenzial oder für Fälle verwendet, die auf Grund gesicherter Erfahrungen technisch beherrschbar sind. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind schriftlich fixierte oder mündlich überlieferte technische Festlegungen für Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die nach herrschender Auffassung der beteiligten Kreise (Fachleute, Anwender, Verbraucherinnen und Verbraucher und öffentliche Hand) geeignet sind, das gesetzlich vorgegebene Ziel zu erreichen und die sich in der Praxis allgemein bewährt haben oder deren Bewährung nach herrschender Auffassung in überschaubarer Zeit bevorsteht (Bundesministerium der Justiz, Herausgeber: Bekanntmachung des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit, Bundesanzeiger Vom 22. September 2008 http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Themenseiten/RechtssetzungBuerokratieabbau/HandbuchDerRechtsfoermlichkeit_deu.pdf?__blob=publicationFile WWW20190223)

Alternative Benennungen

de
  • Anerkannte Regel der Technik
  • a.a.R.d.T.
en
  • generally recognized rules of engineering
  • generally acknowledged rules of technology
  • generally recognised codes of practice

Oberbegriffe