Definition

Mit dem ProMechG sind die Vorgaben der 'EU-Linking Directive', die die Verknüpfung der projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem europäischen Emissionshandel festlegt, in nationales Recht umgesetzt. Das ProMechG regelt u. a. die Anerkennung von CDM- und JI-Projekten für Deutschland. Das Gesetz ermöglicht damit, dass Anlagenbetreiber ihre Verpflichtung zur Abgabe von Emissionsberechtigungen auch durch die Abgabe von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten (ab 2006) und JI-Projekten (ab 2008) erfüllen können. Das Umweltbundesamt (UBA) ist als zuständige nationale Behörde benannt. (1)

Alternative Benennungen

de
  • Gesetz zur Einführung der projektbezogenen Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto, zur Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG und zur Änderung des Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes
  • ProMechG
  • Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
en
  • Project Mechanisms Act

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe