Definition

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD), pflanzengenetische Ressourcen an ihrem Naturstandort (in situ) und in Genbanken (ex situ) zu erhalten, sie zu charakterisieren und zu evaluieren sowie ihre nachhaltige Nutzung sicherzustellen. ... Die Vorteile, die sich aus dieser Nutzung ergeben, sind durch den Austausch von Informationen, durch Technologietransfer und den Aufbau von Kapazitäten in den Entwicklungsländern gerecht zu teilen. (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), https://www.genres.de/internationales/internationaler-vertrag-ueber-pflanzengenetische-ressourcen/?L=0, abgerufen am 18.03.2021)

Alternative Benennungen

en
  • International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture