Definition

Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere öffentliche Wege und Straßen sowie über die wasserwirtschaftlichen, bodenverbessernden und landschaftsgestaltenden Anlagen, die im Rahmen der Flurbereinigung geändert und geschaffen werden. Darin ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan integriert. Der Plan wird nach Durchlaufen eines förmlichen Verfahrens von der oberen Flurbereinigungsbehörde festgestellt.

Alternative Benennungen

de
  • WuG-Plan
en
  • pathways and waterbodies plan

Oberbegriffe