Definition

als Rahmenvertrag konzipiertes völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen zwischen den Staaten. In der Rahmenkonvention verpflichten sich die Vertragsparteien durch eine sektorübergreifende, ganzheitliche Politik ein umweltverträgliches Wirtschaften im Alpenraum zu gewährleisten. Der langfristige Schutz der natürlichen Ökosysteme und die nachhaltige Entwicklung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der ansässigen Bevölkerung sind dabei ihre wichtigsten Ziele. In sogenannten "Fachlichen Protokollen“ (Durchführungsprotokollen) wird zu einzelnen Fachbereichen festgelegt, welche konkreten Schritte zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen ergriffen werden sollen. (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/eu/zusammenarbeit/alpenkonvention/index.htm, abgerufen am 18.03.2021)

Alternative Benennungen

de
  • Alpenschutzkonvention
  • Übereinkommen zum Schutz der Alpen
en
  • Convention on the Protection of the Alps