Definition

mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Auch bei Geländeaufschüttungen und -abgrabungen, Lagerplätzen, Abstellplätzen u.a. handelt es sich um bauliche Anlagen. (Rechtsgrundlage § 2 Absatz 1 BauO NRW 2018)

Alternative Benennungen

de
  • Bauwerk
en
  • physical structure

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe

Links zu anderen Vokabularen

Exact Matches

 

Related Matches

 

Broader Matches

 

Narrower Matches

 

Thema der Ereignisse

 

Ort der Ereignisse