Bauliche Anlage Begriff
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Definition
Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Zu den baulichen Anlagen zählen z.B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lagerplätze, Deponien, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Gerüste, Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen, Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus im Zusammenhang mit prozeßtechnischen Anlagen. Nicht zu den baulichen Anlagen gehören z.B. maschinentechnische Ausrüstungen. (Baustellenverordnung - BaustellV)
Quellenangaben
Redaktionelle Anmerkung
Abgrenzung "Bauwerk" vs. "Bauliche Anlage" ist schwierig. B.A. scheint ein mehr juristischer Begrif zu sein, der auch Gerüste und solche vorübergehenden Gebilde einbezieht während "Bauwerk" üblicher ist und sich eher auf Dauer errichtete Dinge bezieht. "B.A." erscheint weitergehend, daher Oberbegriff. FoJ
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- 42379
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- 2016-05-06
Änderungsangaben
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- foba
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- 1995-01-12
- dct:creator
- foba
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- 2012-10-05
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- Barbara Fock
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- 2017-09-28T12:31:33+00:00
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- Barbara Fock
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- 2018-06-22T11:18:29+00:00
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- Joachim Fock
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- 2018-10-17T14:51:06+00:00
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- Barbara Fock
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- 2020-08-13T18:41:59+00:00