Definitionen

Joint Implementation ist einer der drei flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Artikel 6, ab 2008 nutzbar) und bezeichnet die gemeinsame Durchführung von Projekten in Industrieländern, im Gegensatz zum CDM, der sich explizit auf Projekte in Entwicklungsländern bezieht.

'Gemeinsame Umsetzung'. Möglichkeiten für Staaten oder Unternehmen, mit Projekten in anderen Unterzeichnerstaaten des Kyoto-Protokolls Emissionsgutschriften (ERU) zu erwerben, die auf die eigenen Verpflichtungen angerechnet werden können.

Alternative Benennungen

de
  • JI [Emissionshandel]
  • JI [Joint Implementation]
  • Joint Implementation Mechanism
  • JI-Projekt
  • Joint-Implementation-Projekt
  • Gemeinsamen Projektumsetzung [Joint Implementation]
en
  • joint implementation [Kyoto Protocol]

Oberbegriffe

Verwandte Begriffe