EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG Begriff
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Definition
Richtlinie der Europäischen Union (EU/ehemals Europäische Gemeinschaft), nach der die Mitgliedstaaten - mit wenigen Ausnahmen - bis zum 30. Juni 2001 nationale Sammelsysteme und Verwertungsquoten für Verpackungen zu erreichen hatten. Die EU-Verpackungsrichtlinie, in Kraft seit dem 20. Dezember 1994, gibt bei der Behandlung von Verpackungsabfällen der Vermeidung die erste Priorität, gefolgt von Wiederverwendung, stofflicher Verwertung und anderen Formen der Verwertung. Sie schreibt den Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen vor. Danach sind mindestens 50 und höchstens 65 Gewichtsprozent der Verpackungsabfälle zu verwerten. Die Verwertung kann sowohl stofflich als auch energetisch erfolgen. Auf die stoffliche Verwertung muss dabei ein Anteil von 25 bis 45 Gewichtsprozent des gesamten und mindestens 15 Gewichtsprozent eines jeden Verpackungsmaterials entfallen.
Quellenangaben
Redaktionelle Anmerkungen
Exportangabe
- sns:source
- aDisBMS
- sns:thsisn
- 41319
- dct:date
- 2016-05-06
Änderungsangaben
- dct:creator
- fo
- dct:created
- 1993-11-23
- dct:creator
- fo
- dct:modified
- 2012-11-05
- dct:creator
- Joachim Fock
- dct:modified
- 2019-01-03T16:22:43+00:00