Definitionen

Der (EU-Minister)rat besteht aus einem Minister jedes Mitgliedsstaates, der befugt ist, fuer diesen Staat verbindlich zu verhandeln (Rat der Umweltminister, ...Landwirtschaftsminister, etc). Der Rat besitzt Entscheidungsbefugnisse (Legislativfunktion), die Durchfuehrungsbefugnisse delegiert er in der Regel an die (EU-)Kommission. (s. auch 'Europaeischer Rat' ... der Regierungschefs)

Der Rat der Europäischen Union ist eines der Organe der Europäischen Union. Seine Mitglieder sind die jeweiligen Minister der Mitgliedsstaaten, zum Beispiel die Umweltminister, wenn es um Umweltfragen geht. Der Rat der Europäischen Union wird häufig als "Ministerrat" bezeichnet (WWW20160421 http://www.europarl.de/de/europa_und_sie/das_ep/glossar.html)

Alternative Benennungen

de
  • EG-Ministerrat
  • Ministerrat der Europäischen Union
  • EU-Ministerrat
  • Rat der Europäischen Gemeinschaft
  • Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft
  • EU-Rat
en
  • Council of the European Union

Oberbegriffe

Unterbegriffe

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