Definition

Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung. Erzeugnisse sind möglichst so zu gestalten, dass bei ihrer Herstellung und ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und sichergestellt ist, dass die nach ihrem Gebrauch entstandenen Abfälle umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden. (§ 23 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG))

Alternative Benennungen

de
  • Abfallwirtschaftliche Produktverantwortung
  • Abfallrechtliche Produktverantwortung
en
  • waste-legal product responsibility
  • product responsibility in waste legislation
  • product stewardship

Oberbegriffe

Zugewiesene Kollektionen