Definition

Oberirdisches Gewässer, das sich für den Schiffsverkehr eignet. Die Eignung eines Gewässers als Wasserstraße kann sowohl a) durch Nutzung, als auch b) durch die entsprechende wasserbauliche Einrichtung als auch c) durch die gesetzliche Verfügung bestimmt werden. Nachdem die Bestimmung der natürlichen und gesellschaftlichen Resourcen gesetzlich sehr weitgehend geregelt ist, kann man davon ausgehen, daß die gesetzliche Bestimmung eines Gewässers als Wasserstraße die übergeordnete Maßgabe darstellt, unabhängig davon, ob die Wasserstraße als solche tatsächlich genutzt wird.

Alternative Benennungen

de
  • Wasserverkehrsstraße
  • Wasserweg
  • Internationale Wasserstraße
  • Öffentlicher Wasserweg
  • Schifffahrtsstraße
  • Schiffbarer Fluss
  • Verkehrsgewässer
  • Verkehrswasserstraße
  • Verkehrsträger Wasser
en
  • navigable waters
  • channel
  • navigable waterway

Oberbegriffe

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