Kerntechnische Anlage Begriff
Definition
a) ortsfeste Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach § 7 Absatz 1, b) Aufbewahrungen von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Absatz 1 oder Absatz 3, c) Zwischenlagerungen für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerungen direkt mit der jeweiligen kerntechnischen Anlage im Sinne des Buchstaben a oder b in Zusammenhang stehen und sich auf dem Gelände der Anlagen befinden. (Atomgesetz (AtG), § 2 Nr. 3a)
Alternative Benennungen
de
- Kernanlage
- Atomanlage
- Kernkraftanlage
- Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen
- Kernbrennstoffanlage
- Kerntechnische Einrichtung
- Anlage der Kernbrennstoffversorgung
- Anlage der nuklearen Entsorgung
- Nuklearanlage
en
- nuclear facility
- nuclear engineering plant
- nuclear plant
- nuclear installation