Definition

a) ortsfeste Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach § 7 Absatz 1, b) Aufbewahrungen von bestrahlten Kernbrennstoffen nach § 6 Absatz 1 oder Absatz 3, c) Zwischenlagerungen für radioaktive Abfälle, wenn die Zwischenlagerungen direkt mit der jeweiligen kerntechnischen Anlage im Sinne des Buchstaben a oder b in Zusammenhang stehen und sich auf dem Gelände der Anlagen befinden. (Atomgesetz (AtG), § 2 Nr. 3a)

Alternative Benennungen

de
  • Kernanlage
  • Atomanlage
  • Kernkraftanlage
  • Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen
  • Kernbrennstoffanlage
  • Kerntechnische Einrichtung
  • Anlage der Kernbrennstoffversorgung
  • Anlage der nuklearen Entsorgung
  • Nuklearanlage
en
  • nuclear facility
  • nuclear engineering plant
  • nuclear plant
  • nuclear installation

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