Definition

jedes Gewerbe, das dem Handelsrecht unterliegt. Gemäß § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (qualitative Kriterien: Organisation des Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten u. a.; quantitative Kriterien: Umsatz, Kapitaleinsatz, Inanspruchnahme von Kredit u. a.). (Bundeszentrale für politische Bildung: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015)

Alternative Benennungen

de
  • Handel
  • Handelsgeschäft
en
  • commercial business
  • trade

Oberbegriffe

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