Handelsgewerbe Begriff
commerce (engl.)
Definition
jedes Gewerbe, das dem Handelsrecht unterliegt. Gemäß § 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (qualitative Kriterien: Organisation des Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten u. a.; quantitative Kriterien: Umsatz, Kapitaleinsatz, Inanspruchnahme von Kredit u. a.). (Bundeszentrale für politische Bildung: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015)
Alternative Benennungen
de
- Handel
- Handelsgeschäft
en
- commercial business
- trade
Oberbegriffe
Unterbegriffe
Zugewiesene Kollektionen
Links zu anderen Vokabularen
- https://www.eionet.europa.eu/gemet/en/concept/8569Close Matches