Definition

Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) vermieden und minimiert werden. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind §§ 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie §§ 1a und 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Einzelheiten ergeben sich aus den Naturschutzgesetzen (Landschaftspflegegesetzen u. a.) der Länder. (Wikipedia)

Alternative Benennungen

de
  • Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
  • Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
en
  • impact mitigation regulation
  • encroachment regulation

Oberbegriffe

Unterbegriffe