Definition

Der durch gewerbliche Bauarbeiten (Arbeiten zur Errichtung, Änderung, Unterhaltung baulicher Anlagen sowie deren Abbruch) verursachte Lärm. Lärm durch Bauarbeiten in der Wohnung, sofern sie von einer Firma durchgeführt werden, fällt ebenfalls in die Kategorie Baulärm. Kein Baulärm ist dagegen der Lärm, der durch Bauarbeiten von Privatpersonen verursacht wird (Heimwerkertätigkeiten). (Umweltbundesamt (2016): Verkehr | Lärm - Baulärm)

Alternative Benennungen

de
  • Baustellenlärm
  • Baustellen- und Baulärm
  • Baumaschinenlärm
  • Lärm durch Bauarbeiten

Oberbegriffe

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