Definition

1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und 2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. (Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), § 2 Nr. 5)

Alternative Benennungen

de
  • Stillgelegte Abfallbeseitungsanlage
  • Kontaminierter Standort
en
  • abandoned hazardous site
  • polluted site
  • old hazardous site
  • contaminated location

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