Definition

Als Elektrokleinstfahrzeug (EKF) werden in Deutschland Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h bezeichnet, die folgende Merkmale aufweisen: 1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz, 2. eine Lenk- oder Haltestange, 3. eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. auf 1,4 kW bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, 4. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 kg. Selbstbalancierende Fahrzeuge halten sich mit integrierter elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik eigenständig aufrecht. (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), § 1)

Alternative Benennungen

de
  • Segway

Unterbegriffe