Definition

Von Industrie- und Gewerbelärm wird gesprochen, wenn der Lärm von gewerblich oder industriell genutzten Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgeht. Dazu zählen große Betriebe (Kraftwerke, Stahl- und Walzwerke, Gießereien), aber auch kleine Gewerbe- oder Handwerksbetriebe wie Tischlereien, Einzelhandelsgeschäfte oder andere Betriebe. Grundsätzlich gilt, dass Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu schützen sind (§ 1 BImSchG, PDF extern, 221 KB). Dabei zählt der Lärm, der bei der Produktion oder Herstellung im Betrieb selbst entsteht, ebenso zum Gewerbelärm wie der Verkehrslärm auf dem Betriebsgelände.( Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Berlin, WWW20160929 http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/themenbereiche-laerm/gewerbelaerm/)

Alternative Labels

de
  • Gewerbe- und Industrielärm
en
  • commercial and industrial noise

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