Definition

jedes Produkt oder jeden Bausatz, das bezie­hungsweise der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bau­werks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bau­werke auswirkt. (EU-Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011), Artikel 2 Abs. 1)

Alternative Benennungen

en
  • building product

Oberbegriffe