Definition

allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine der in Absatz 1 genannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet. (Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 8)

Alternative Benennungen

de
  • Öffentlicher Nahverkehr
  • Personennahverkehr
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Nahpersonenverkehr
en
  • local public traffic
  • passenger's local traffic
  • local public passenger transport
  • local public passenger transportation
  • local passenger service

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