Betäubungsmittel Begriff
Definition
Im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden alle Stoffe oder Zubereitungen, die in Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgelistet sind, als Betäubungsmittel bezeichnet. Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb, wofür eine Erlaubnis nach § 3 BtMG notwendig ist, sind in diesem Gesetz geregelt. (Wikipedia: Betäubungsmittel, abgerufen am 19.02.2021)
Alternative Benennungen
de
- Allgemeinanästhetikum
- Narkosemittel
- Anästhetikum
- Narkotikum
en
- narcotic
- anaesthetic
- narcotic agent
- narcotic substance
- narcotic drug