Definitionen

Die am 22.12.2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), umgesetzt in deutsches Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Gewässer grundsätzlich in einen guten Zustand zu bringen. Dazu sind Bewirtschaftungspläne zu erstellen, die die zur Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen enthalten. Für Wasserkörper, die die Ziele bis 2015 nicht vollständig erreichen, sind in zwei weiteren Bewirtschaftungszeiträumen zwischen 2016 bis 2021 beziehungsweise 2022 bis 2027 Maßnahmen zu planen.

Der Bewirtschaftungsplan ist zentrales Element zur Umsetzung der EG-WRRL. Er enthält die fortgeschriebene Bestandsaufnahme, behördenverbindliche Maßnahmenprogramme und eine Liste der Bewirtschaftungsziele inkl. Begründungen zu Fristverlängerungen, alternativen oder weniger strengen Bewirtschaftungszielen sowie eine wirtschaftliche Analyse. Seit 2009 ist für jedes Flussgebiet alle sechs Jahre ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen.

Alternative Benennungen

en
  • water resource plan

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