Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-01-28

Beschreibung

de

Das Bundeskabinett beschloss am 28. Januar 2015 die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Mit der Verordnung wurde der rechtliche Rahmen für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Künftig wird die Höhe der Förderung also nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern mittels einer Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Ausschreibende Stelle ist die Bundesnetzagentur. Sie wird jeweils drei Ausschreibungsrunden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchführen. Es sollen jährlich Freiflächenanlagen in einem Umfang von durchschnittlich 400 Megawatt (MW) realisiert werden. Zu diesem Zweck werden im Jahr 2015 500 MW, im Jahr 2016 400 MW und im Jahr 2017 300 MW ausgeschrieben. Die Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundestages oder des Bundesrates und tritt damit im Februar 2015 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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