Zeitangabe

Zeitpunkt
2014-10-02

Beschreibung

de

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vertagte am 2. Oktober 2014 das Verfahren der Umweltverbände BUND, NABU und WWF gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe. Das Gericht muss jedoch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht abwarten bevor es sein Urteil fällen kann. Diese Entscheidung wird für das Frühjahr 2015 erwartet. Die im „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Umweltverbände hatten geklagt, da sie die Ansicht vertreten, dass die Hamburger Wirtschaftsbehörde und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Nord in ihren Planungen wichtige Vorgaben des europäischen Umweltrechts gravierend missachtet haben.

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