Zeitangabe

Zeitpunkt
2003-01-01

Beschreibungen

de

In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand.
Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.

en

The law regulating mandatory deposits on non-reusable beverage packaging entered into force. The amount of the deposit is dependent on the volume of the product. By way of example the deposit on cans or plastic bottles containing beer, mineral water, or carbonated soft drinks with a volume of up to 1.5 liters is 25 cents. For packaging with volumes greater than that the deposit is 50 cents. This requirement is based on packaging regulations adopted in 1991. The deposit requirement was to remain in abeyance as long as the share of returnable beverage packaging remained above 72 percent. As of the end of last year this figure had declined to below 60 percent.

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