Das geänderte Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial treten in Kraft Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2016-05-08
Beschreibungen
Am 8. Mai 2016 trat das umfassend geänderte internationale Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Atomanlagen in Kraft. Das geänderte Übereinkommen wurde inzwischen von über hundert Staaten unterzeichnet und konnte somit in Kraft treten. Das Übereinkommen, das sich bisher auf den Schutz des nuklearen Materials bei Transporten bezog, gilt nun auch für Atomanlagen. Mit der Änderung des Übereinkommens wird der Anwendungsbereich und das Ziel umfassend erweitert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich nun, mit einem nationalen System das Kernmaterial bei jeglicher friedlicher Nutzung nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch gegen Sabotage zu schützen und die radiologischen Folgen von Sabotageakten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
The Amendment to the Convention on the Physical Protection of Nuclear Material (CPPNM) takes effect on 8 May, 30 days after the number of countries adhering to this legal instrument reached the necessary threshold for its coming into force. One hundred and two countries have now adhered to the Amendment, which amount to two-thirds of the 152 States Parties to the CPPNM. The Amendment expands the original Convention, adopted in 1979, to also cover the protection of nuclear facilities and nuclear material in domestic use, storage and transport.