Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-08-28

Beschreibung

de

Nach Auffassung von Umweltverbänden und Betroffenen ist der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd II in Niederlausitz rechtswidrig und müsse daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichten am 28. August 2015 gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

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