Erkundungsarbeiten in Gorleben werden eingestellt Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2014-07-29
Beschreibung
Der Bund und das Land Niedersachen haben sich über den zukünftigen Offenhaltungsbetrieb für das Bergwerk in Gorleben verständigt. In einer gemeinsamen Erklärung gaben sie am 29. Juli 2014 bekannt, dass das in Betrieb gehaltene Grubengebäude bis auf ein Minimum reduziert wird, der bisherige Erkundungsbereich 1 außer Betrieb genommen wird und die obertägigen Sicherungsanlagen weitgehend zurückgebaut werden. Zur konkreten Ausgestaltung des Offenhaltungsbetriebes wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einen neuen Hauptbetriebsplan bis spätestens 30. September 2014 bei der zuständigen Bergbehörde des Landes Niedersachsen zur Zulassung einreichen. Der Besucherverkehr wird mit dem neuen Hauptbetriebsplan eingestellt. Das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren ist mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes hinfällig geworden und wird vom Bundesumweltministerium und vom Land Niedersachsen für erledigt erklärt. Mit den neuen Maßnahmen wird dem Standortauswahlgesetz Rechnung getragen, das im Juli 2013 beschlossen worden war.