Zeitangabe

Zeitpunkt
2011-06-18

Beschreibung

de

Die Biozid-Meldeverordnung nach dem Chemikaliengesetz (Biozid-Meldeverordnung - ChemBiozidMeldeV) trat am 18. Juni 2011 in Kraft und stellt eine Nachfolgeverordnung zu der am 14. Mai 2010 außer Kraft getretenen Verordnung gleichen Namens dar. Mit der Verordnung wird das im Mai 2010 ausgelaufene Meldeverfahren für Biozid-Produkte fortgeführt, deren Wirkstoffe bereits vor dem 14. Mai 2000 in Verkehr waren und die ohne Zulassung weiter vermarktet werden dürfen, solange die Wirkstoffe Prüfgegenstand eines speziellen EU-Prüfprogramms nach der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 sind. Die Verordnung trägt der Verlängerung des EU-rechtlichen Prüfprogramms um vier Jahre bis zum 14. Mai 2014 Rechnung.

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