Kabinett beschließt Hinweispflichten des Handels bei Einweg- und Mehrwegverpackungen Ereignis
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- Zeitpunkt
- 2013-02-06
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Das Bundeskabinett beschloss am 6. Februar 2013 die Verordnung über „Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen“. Mit der Verordnung wird der Handel verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen, ob es sich bei den angebotenen Getränkeverpackungen um Einweg- oder um Mehrwegverpackungen handelt. Die neue Regelung soll die die Transparenz beim Kauf von Getränken verbessern. Sie dient der Förderung ökologisch vorteilhafter Mehrwegverpackungen.
Änderungsangaben
Exportangabe
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- sns
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- dct:date
- 2016-11-21