Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-01-01

Beschreibung

de

Zum Schutz der Ozonschicht ist es ab dem 1. Januar 2015 europaweit verboten, teilhalogenierte ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) wie R22 zu verwenden. Sie wurden in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt, etwa zur Gebäudeklimatisierung. Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen.

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