Zeitangabe

Zeitpunkt
2014-01-14

Beschreibung

de

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat auf Klage der RWE Power AG durch Urteile vom 27. Februar 2013 festgestellt, dass die nach den schweren Unfällen im Kernkraftwerk Fukushima ergangenen Anordnungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18. März 2011, den Leistungsbetrieb des Kernkraftwerks Biblis vorübergehend einzustellen (Biblis Block A) bzw. nicht wieder aufzunehmen (Biblis Block B), rechtswidrig gewesen seien. Die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind nun zurückgewiesen worden, teilten die Richter des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Januar 2014 mit. Das Urteil vom Februar 2013 sei damit rechtskräftig. Damit drohen dem Land Hessen Schadenersatzforderungen der Betreiberfirma RWE. Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist das Verfahren auf der verwaltungsrechtlichen Ebene beendet.

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