Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-01-13

Beschreibungen

de

Am 13. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember 2014 informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften gestatten den Mitgliedstaaten den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen. Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.

en

New legislation to allow EU member states to restrict or ban the cultivation of crops containing genetically modified organisms (GMOs) on their own territory, even if this is allowed at EU level, was passed by Members of European Parliament on 13 January 2015. The legislation, informally agreed by Parliament and Council in December 2014, was originally tabled in 2010 but was then deadlocked for four years due to disagreement between pro- and anti-GMO member states. The new rules would allow member states to ban GMOs on environmental policy grounds other than the risks to health and the environment already assessed by the European Food Safety Authority (EFSA). Member states could also ban GMO crops on other grounds, such as town and country planning requirements, socio-economic impact, avoiding the unintended presence of GMOs in other products and farm policy objectives. Bans could also include groups of GMOs designated by crop or trait. Before a member state may adopt such measures, the legislation provides for a procedure enabling the GMO crop company to consent to such restrictions on its marketing authorisation. However, if the company disagrees, the member state may impose a ban unilaterally.

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