Zeitangabe

Zeitpunkt
2001-11-06

Beschreibungen

de

Am 5. November 2001 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 6. November eines jeden Jahres zum Internationalen Tag für die Verhütung der Ausbeutung der Umwelt in Kriegen und bewaffneten Konflikten (RES 56/4). Dieser Tag soll der Weltöffentlichkeit immer wieder die ökologischen Begleiterscheinungen von Krieg und bewaffnetem Konflikte bewusst machen. Beide beeinträchtigten Ökosysteme und Naturressourcen weit über den Waffenkonflikt hinaus, ihre Schäden treten oft grenzüberschreitend auf und sie können nachfolgende Generationen schädigen.

en

On 5 November 2001, the General Assembly declared 6 November of each year as the International Day for Preventing the Exploitation of the Environment in War and Armed Conflict (resolution 56/4). In taking this action, it considered that damage to the environment in times of armed conflict impairs ecosystems and natural resources long after the period of conflict, often extending beyond the limits of national territories and the present generation.

Zugewiesene Kollektionen