Zeitangabe

Zeitpunkt
2015-02-11

Beschreibung

de

Die Deutsche Umwelthilfe teilte am 11. Februar 2015 mit, dass sie gegen das Land Hessen rechtliche Schritte wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte in Limburg an der Lahn eingeleitet hat. Nach Auffassung der DUH sind die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend, um die Gesundheit der Einwohner zu schützen. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/ m3. Limburg überschreitet diesen Grenzwert konstant. Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im Dezember 2014 in einem Schreiben mitgeteilt, dass die Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes an den Messstandorten Diezer Straße, Frankfurter Straße und Schiede II erst im Jahr 2020 erreicht wird. An der Messstelle Schiede I sei dies erst bis zum Jahr 2025 zu erwarten. Eine Verlängerung zur Einhaltung dieser Frist bis 2015 hat die EU-Kommission dem Land Hessen aufgrund fehlender effektiver Maßnahmenpläne nicht genehmigt.

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