Zeitangabe

Zeitpunkt
2012-01-29

Beschreibung

de

Schleswig-Holstein will die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid für das gesamte Landesgebiet ausschließen. Dies betrifft die Demonstration, Forschung und auch die dauerhafte Einlagerung von CO2. Das Kabinett brachte am 29. Januar 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Mit dem Gesetzentwurf macht die Landesregierung von der sogenannten Länderklausel Gebrauch.

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