Zeitangabe

Zeitpunkt
2016-06-08

Beschreibung

de

Das Bundeskabinett beschloss am 8. Juni 2016 die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Kabinettbeschluss sieht vor, die Erneuerbaren weiter planvoll auszubauen, ihren Ausbau mit dem Netzausbau zu synchronisieren und die Förderhöhe für erneuerbare Energie marktwirtschaftlich auszuschreiben. Zentraler Bestandteil der EEG-Reform ist ein Systemwechsel bei der Förderung von Ökostrom. Bislang erhalten die Produzenten staatlich festgelegte Vergütungssätze. Künftig soll die Bundesnetzagentur regelmäßig den Bedarf an neuen Anlagen ausschreiben. Wer die besten Konditionen bietet, bekommt den Zuschlag. Daneben legt der Gesetzentwurf neue Ausbauziele für die einzelnen Energieträger fest. Im Jahr 2025 soll der Anteil des grünen Stroms nach dem Willen der Regierung bei 40 bis 45 Prozent liegen.

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