Änderung des Umweltstatistikgesetzes beschlossen Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2014-05-28
Beschreibung
Am 28. Mai 2014 beschloss das Bundeskaninett das vom Bundesumweltministerium vorgelegte "Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (UStatG)". Mit der Gesetzesänderung schafft die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, um ihre Berichtspflichten zu Treibhausgasemissionen zu erfüllen, die sich aus der Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll ergeben. Die 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 2012 in Durban hatte die Richtlinie zur Berichterstattung der Industriestaaten (Annex I-Staaten) geändert und u.a. neue Berichtspflichten zu zwei besonders klimaschädlichen Treibhausgasen - Perfluordekalin und Stickstofftrifluorid - beschlossen. Um über die jährlichen Emissionen dieser Stoffe berichten zu können, musste das Umweltstatistikgesetz geändert werden.