Zeitangabe

Zeitpunkt
2014-04-30

Beschreibung

de

Am 30. April 2014 beschloss das Bundeskabinett neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll. Mit der 7. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung soll Fehlentwicklungen beim Grünen Punkt entgegengewirkt werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums nutzen einige duale Systeme "Schlupflöcher" in der bestehenden Verordnung, um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen. Mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung sollen diese Schlupflöcher zeitnah geschlossen werden. Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben, wird nun gestrichen. Außerdem werden die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht. Nach der neuen Regelung können Unternehmen weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen (z. B. Kantinen, Hotels, Freizeitparks, Kinos usw.) einrichten. Dazu müssen jedoch zuvor die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen. Zudem sind die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.

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