Bundesverwaltungsgericht stärkt den Artenschutz bei der Bauplanung Ereignis
Zeitangabe
- Zeitpunkt
- 2013-06-27
Beschreibung
de
Am 27. Juni 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich nicht abschließend bejaht werden kann, ohne dass der Artenschutz geprüft worden ist. Behörden müssen demnach für die Erteilung eines sogenannten Bauvorbescheids von Anfang an prüfen, ob die Bauten womöglich gegen Bestimmungen des Artenschutzrechts verstoßen.